Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen
Marine Infinite GmbH
Pflugstrasse 10
90461 Nürnberg
charter.marine-infinite.com
HRB 38894
Steuernummer: 241/132/13805
USt.-ID: DE344681990
und dem Kunden / Charterer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote zur Erbringung von Yachtcharter, Mitsegeln sowie damit verbundenen Dienstleistungen, die von der Marine Infinite GmbH gemacht werden. Sie haben Vorrang vor allen anderen Standardkonditionen und allen vor dem Angebot ausgetauschten Unterlagen oder Gesprächen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die zugehörigen besonderen Geschäftsbedingungen („Mitsegelvereinbarung“, „Buchungsbestätigung“ und „Vertrag“) ergänzt und bilden den Vertrag zwischen den Parteien. Die besonderen Geschäftsbedingungen geben den Namen des Kunden, die gecharterte Yacht und die Dauer der Vercharterung, des Mitsegelns sowie die verschiedenen Optionen an. Die definierten Begriffe haben die in den besonderen Geschäftsbedingungen oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Bedeutung.
MITSEGELANGEBOTE / CABIN CHARTER
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mitsegelangebote und Cabin Charter-Buchungen der Marine Infinite GmbH (nachfolgend “Anbieter” genannt). Mit der Buchung erkennt der Teilnehmer diese AGB an.
- Vertragsschluss
2.1 Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Anbieter den Abschluss eines Mitsegelvertrages verbindlich an.
2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Anbieter zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung oder durch Zusendung der Rechnung.
- Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters und den darauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
3.2 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
- Zahlungsbedingungen
4.1 Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Preises fällig.
4.2 Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Törnbeginn zu leisten.
4.3 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Törnbeginn) ist der gesamte Törnpreis sofort fällig.
- Rücktritt durch den Teilnehmer
5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Törnbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter.
5.2 Im Falle des Rücktritts kann der Anbieter eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Törnpreis unter Abzug des Wertes der vom Anbieter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
5.3 Der Anbieter kann diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Törnbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Törnpreis pauschalieren:
– Bis 90 Tage vor Törnbeginn: 80,00€
– 89 bis 30 Tage vor Törnbeginn: 50% des Törnpreises
– Ab 29 Tage vor Törnbeginn oder bei Nichtantritt: 100% des Törnpreises
- Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
6.1 Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Antritt des Törns vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Törns den Vertrag kündigen:
- a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Törns ungeachtet einer Abmahnung des Anbieters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
- b) Bis 4 Wochen vor Törnbeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder festgelegten Mindestteilnehmerzahl.
- c) Bis 3 Monate vor Törnbeginn unabhängig von Gründen.
- Haftung des Anbieters
7.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, den geplanten Törnverlauf aufgrund von Wetterbedingungen, Sicherheitsaspekten, technischen Problemen, behördlichen Anordnungen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen zu ändern.
7.2 Solche Änderungen begründen keinen Anspruch auf Minderung des Törnpreises oder Schadensersatz.
7.3 Der Skipper ist berechtigt und verpflichtet, jederzeit Entscheidungen zu treffen, die der Sicherheit der Crew und des Schiffes dienen. Den Anweisungen des Skippers ist unbedingt Folge zu leisten.
7.4 Segelzeiten und -strecken sind wetterabhängig und können nicht garantiert werden. Der Anbieter haftet nicht für wetterbedingte Verzögerungen oder Routenänderungen.
7.5 Bei widrigen Wetterbedingungen kann der Skipper entscheiden, in einem Hafen zu bleiben oder einen sicheren Hafen anzulaufen. Solche Entscheidungen begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Törnpreises.
7.6 Technische Probleme an der Yacht können auftreten und sind kein Grund zur Minderung oder Erstattung des Törnpreises, solange sie den Gesamtcharakter des Törns nicht wesentlich beeinträchtigen.
7.7 Der Anbieter ist berechtigt, bis zu 2 Werktage pro Woche für notwendige Reparaturen oder Wartungsarbeiten aufzuwenden, ohne dass dies zu einer Minderung des Törnpreises führt.
7.8 Bei längeren Reparaturzeiten, die den Törnverlauf wesentlich beeinträchtigen, bietet der Anbieter eine angemessene Kompensation an.
7.9 Hafenliegezeiten sind Teil des Segeltörns und berechtigen nicht zu Preisminderungen oder Erstattungen.
7.10 Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Aufenthalt in einem Hafen zu verlängern oder zu verkürzen, wenn dies aus Sicherheitsgründen, wegen Wetterbedingungen oder technischer Probleme erforderlich ist.
7.11 Der vorübergehende Ausfall von Bordtechnik, Komforteinrichtungen oder einzelnen Segeln berechtigt nicht zu Preisminderungen, solange die Seetüchtigkeit der Yacht nicht beeinträchtigt ist.
7.12 Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Klimaanlage, Wassermacher, Bordunterhaltungssysteme, Internet/WLAN und Außenbordmotor des Beiboots.
7.13 Bei einer Verspätung der Yachtübergabe von bis zu 24 Stunden oder Änderungen des Start- und Abschlussortes besteht kein Anspruch auf Erstattung des Törnpreises. Bei längeren Verzögerungen bietet der Anbieter eine angemessene Kompensation an.
7.14 Muss der Törn aus Sicherheitsgründen, aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen vorzeitig beendet werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Törnpreises. Der Anbieter wird sich in solchen Fällen bemühen, eine angemessene Alternative anzubieten, ist dazu aber nicht verpflichtet.
7.15 Die Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den einfachen Törnpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
7.16 Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Törnbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
- Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
8.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8.2 Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Skipper zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
- Versicherungen
9.1 Der Anbieter empfiehlt dem Teilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport.
9.2 Die Yacht ist Haftpflicht- und Vollkasko versichert. Die Haftpflichtversicherung deckt Personen- und/oder Sachschäden bis zu einem Gesamtschaden von 3 Millionen Euro.
9.3 Für persönliche Gegenstände und deren Versicherung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
- Bordkasse
10.1 Für die aus dem Segeltörn resultierenden Kosten für Verpflegung, Kraftstoff und andere laufende Geld- und Sachleistungen wird eine Bordkasse eingerichtet.
10.2 Die Bordkasse wird von den Mitseglern zu gleichen Teilen getragen. Der Skipper ist an der Bordkasse nicht beteiligt.
- Verhalten an Bord
11.1 Den Anweisungen des Skippers ist Folge zu leisten.
11.2 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und das Wohlbefinden der gesamten Crew nicht beeinträchtigt werden.
11.3 Der Konsum illegaler Drogen ist strengstens untersagt.
11.4 Der Alkoholkonsum ist in Maßen erlaubt, solange er die Sicherheit nicht gefährdet. Der Skipper kann den Alkoholkonsum jederzeit untersagen.
- Haftung der Teilnehmer
12.1 Die Teilnehmer haften für Schäden an der Yacht und ihrer Ausrüstung, die sie schuldhaft verursacht haben.
12.2 Für Schäden, die ein Teilnehmer einem anderen Teilnehmer zufügt, haftet der Verursacher persönlich.
- Törnänderungen
13.1 Änderungen und Abweichungen des geplanten Törns, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet. Es handelt sich um Mitsegeln auf einer Segelyacht. Dabei können unterschiedliche Einflüsse (wie Wetter, Reparaturen) zu flexiblen Anpassungen der Törnplanung führen. Bei Änderungen werden die Belange der Mitsegelnden so soweit als möglich berücksichtigt und einbezogen. Die An- und Abreise sollten so geplant sein, dass ausreichend Pufferzeiten berücksichtigt sind.
13.2 Der Anbieter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Verjährung
Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Anbieter, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Törnende.
- Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
15.1 Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung des Törns wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
15.2 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
- Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen den Anbieter ist Nürnberg (Deutschland).
- Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Anbieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
CHARTER
1 – ANGEBOT – RESERVIERUNG – RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG
1.1 Preisangaben, die von der Marine Infinite GmbH gemacht werden, sind rein indikativ und stellen kein Angebot dar.
1.2 Nach Annahme der Preisangabe erhält der Kunde die besonderen Geschäftsbedingungen, die zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Angebot der Marine Infinite GmbH darstellen. Die Reservierung wird erst bestätigt, wenn die Anzahlung innerhalb der in den besonderen Geschäftsbedingungen angegebenen Frist eingegangen ist. Sofern nicht anders angegeben, ist die Reservierung 5 Kalendertage lang gültig. Mit Ablauf der Angebotsfrist verfällt das Angebot ohne Zahlung der Anzahlung durch den Kunden ipso jure, was bedeutet, dass die Marine Infinite GmbH weder die Verfügbarkeit dieser Yacht noch die Verfügbarkeit einer anderen Yacht auf derselben Grundlage noch den Preis oder die Optionen garantieren kann. Nach Zahlung der Anzahlung erhält der Kunde eine Reservierungsbestätigung, die die b4esonderen Geschäftsbedingungen des Chartervertrags bilden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ipso jure mit den besonderen Geschäftsbedingungen und werden vom Kunden zum Zeitpunkt der Zahlung der Anzahlung akzeptiert.
2 – ABSCHLUSS UND INKRAFTTRETEN DES VERTRAGS
Der Vertrag zwischen den Parteien (der Marine Infinite GmbH und dem Kunden) wird wirksam geschlossen und tritt in Kraft, wenn die folgenden zwei Bedingungen erfüllt sind:
- die Annahme der besonderen Geschäftsbedingungen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Parteien, wobei die Parteien ausdrücklich anerkennen, dass sie sie gelesen, verstanden und akzeptiert haben, wobei diese Annahme als automatisch durch die Zahlung der Anzahlung erworben gilt,
- sowie nach Eingang der Anzahlung bei der Marine Infinite GmbH.
3 – BESCHREIBUNG DER YACHT
Die unter den Vertrag fallende Yacht ist die, in den besonderen Geschäftsbedingungen beschriebene. Im Vertrag umfasst der Begriff Yacht die Yacht, ihr Zubehör und die damit verbundene Ausrüstung, wie in den besonderen Geschäftsbedingungen beschrieben.
4 – PREISE UND STEUERN
4.1 Preis
Die Preise sind in der in den besonderen Geschäftsbedingungen angegebenen Währung festgelegt und zahlbar. Die Preise sind für die Dauer des Angebots verbindlich. Sie können geändert werden, sobald das Angebot verfällt.
4.2 Steuern
Sofern in den besonderen Geschäftsbedingungen nichts anderes festgelegt ist, werden die Preise einschließlich der zum Zeitpunkt der Annahme des Vertrags geltenden Mehrwertsteuer und ausschließlich aller anderen Gebühren, Steuern, Abgaben oder Kosten jeglicher Art (im Folgenden die „Steuern“) festgelegt, die während der Vercharterung der Yacht, ihres Zubehörs und der damit verbundenen Ausrüstung oder der Erbringung der im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen fällig werden. Diese Steuern sind vom Kunden zu zahlen, insbesondere u. a. alle Steuern auf Kraftstoff und Liegeplatzrechte.
5 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Die Anzahlung und der Restbetrag werden automatisch zu dem in den besonderen Geschäftsbedingungen angegebenen Datum fällig. Die Anzahlung wird niemals zurückerstattet.
5.2 Im Falle der Nichtzahlung eines am Fälligkeitsdatum fälligen Betrags durch den Kunden kann die Marine Infinite GmbH die Reservierung des Kunden ohne Vertragsstrafen und ohne die Notwendigkeit einer Erinnerung stornieren.
5.3 Im Falle einer Last-Minute-Option an der Basis kann ein Zuschlag fällig werden.
6 – STORNIERUNG ODER ÄNDERUNG DER VERCHARTERUNG DURCH DEN KUNDEN
6.1 Vor der Übernahme der Yacht kann der Kunde den Vertrag durch Zahlung der folgenden Beträge kündigen:
- Stornierung mehr als 60 Tage vor der ursprünglich geplanten Abreise: 30 % des Charterpreises (exklusive Extras) verbleiben bei der Marine Infinite GmbH. Hat der Mieter die Extras bereits bezahlt, wird er von der Marine Infinite GmbH entschädigt.
- Stornierung 59 Tage oder weniger vor der ursprünglich geplanten Abreise: 100 % des Charterpreises verbleiben bei der Marine Infinite GmbH (exklusive Extras; es sei denn, die Stornierung erfolgt 7 Tage oder weniger vor der Abreise. In diesem Fall bleiben die Extras fällig und werden nicht zurückerstattet). 6.2 Dem Kunden wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung bzw. Charterrücktrittsversicherung abzuschließen, um etwaige Verluste zu decken, die ihm entstehen, wenn die Vercharterung storniert wird.
6.3 Änderungen von Daten oder Yachten nach der Buchung unterliegen den zum Zeitpunkt der Änderung geltenden Preisen.
7 – VERFÜGBARKEIT DER YACHT
7.1 Der Marine Infinite GmbH stellt dem Kunden die Yacht zur Verfügung, sobald die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Der Buchungsvertrag wurde elektronisch oder physisch unterschrieben,
- alle Beträge, die der Marine Infinite GmbH im Rahmen dieses Chartervertrags zustehen, oder die vom Kunden fällige Kaution, falls erforderlich, wurden vollständig gezahlt,
- die Inventarkontrolle bei Abreise, die den Zustand der Yacht und der bereitgestellten Ausrüstung angibt, wurde unterschrieben,
- eine Ausweiskopie des Kunden wurde erhalten,
- die Bootslizenz des Kunden wurde erhalten, wenn dies von den örtlichen Behörden verlangt wird,
- die Liste der Crewmitglieder des Kunden mit ihren Namen und Ausweisnummern wurde erhalten,
- alle anderen von den örtlichen Behörden geforderten Dokumente (z. B. Impfzertifikat, Visum usw.) wurden erhalten.
7.2 Die Vercharterung einer Yacht erfordert Erfahrung und die Kenntnisse der Navigationsregeln. Wenn nach Ansicht der Marine Infinite GmbH die Segelerfahrung des Kunden und der Crew nicht ausreicht, behält sich die Marine Infinite GmbH das Recht vor, die Vercharterung der Yacht zu stornieren oder zu ändern, ohne die bereits vom Kunden gezahlten Kosten zu erstatten. Soweit jedoch ein Skipper zur Verfügung steht, kann die Marine Infinite GmbH dem Kunden vorschlagen, dass ein Skipper auf Kosten des Kunden eingesetzt wird. Wenn die Dienstleistungen eines Skippers vom Kunden angefordert werden, entspricht die Dauer der Dienstleistung des Skippers notwendigerweise der Dauer der Vercharterung der Yacht, sofern nicht im Voraus von der Marine Infinite GmbH etwas anderes vereinbart wurde. Wenn kein Skipper zur Verfügung steht, ist der Kunde berechtigt, die Yacht am Hafen zu benutzen, vorbehaltlich der Zahlung der damit verbundenen Gebühren.
7.3 Wenn die ursprünglich für die Vercharterung ausgewählte Yacht aus betrieblichen Gründen nicht verfügbar ist, behält sich die Marine Infinite GmbH das Recht vor, sie durch eine andere Yacht ähnlicher oder höherer Größe und Spezifikationen zu ersetzen und den Kunden so schnell wie möglich zu informieren. Eine solche Ersetzung ist für den Kunden ohne Folgen, auch wenn es sich um eine Yacht von höherer Größe oder größerem Komfort handelt. Wenn ein besseres oder ähnliches Boot angeboten wird, wird keine weitere Entschädigung oder Gegenleistung fällig. Wenn die einzige verfügbare Yacht billiger ist, wird die Preisdifferenz an den Kunden zurückerstattet.
7.4 Wenn am geplanten Abreisetag der Vercharterung die gecharterte Yacht oder eine gleichwertige Yacht aus einem anderen Grund als einem Ereignis höherer Gewalt nicht verfügbar ist, hat der Kunde Anspruch auf die folgenden Optionen:
- Verzögern Sie, wenn möglich, das Abreisedatum und behalten Sie den Charterzeitraum bei.
- Behalten Sie das Rückgabedatum der Yacht bei und profitieren Sie von einer Rückerstattung für den Zeitraum der Nichtverfügbarkeit der Yacht, anteilig zu den nicht verfügbaren Tagen.
- Wenn die Verspätung ein Viertel der Charterzeit überschreitet, kann der Kunde die Vercharterung stornieren und bekommt den für die Vercharterung gezahlten Betrag (Starterkit, Extras usw.) zurückerstattet.
8 – GARANTIEN UND VERFAHREN
8.1 Marine Infinite GmbH erklärt, dass die Yacht, wenn sie zur Verfügung gestellt wird, den geltenden Vorschriften entspricht und sich in einem seetüchtigen Zustand befindet. Sollten dennoch technische Probleme auftreten verpflichtet sich die Marine Infinite GmbH, diese so schnell als möglich zu beseitigen.
8.2 Das Check-in-Verfahren beginnt mit Beginn des Charterzeitraums. Eine Übernahme der Yacht darf der Charterer nur verweigern, wenn die Seetüchtigkeit erheblich gemindert ist, nicht bei nur unwesentlichen Abweichungen oder Mängeln. Das Recht des Charterers auf Minderung bleibt hiervon grundsätzlich unberührt. Der Vercharterer hat bei der Übernahme der Yacht mit den Schiffspapieren den Nachweis zu erbringen, dass die Yacht gemäß Chartervertrag haftpflichtversichert und kaskoversichert ist und die Prämie bezahlt ist.
8.3 Am ersten und letzten Tag der Vercharterung wird ein Liegeplatz in einer Marina der Marine Infinite GmbH zur Verfügung gestellt, die im Buchungspreis enthalten ist. Dies ist nicht der Fall, wenn die Abreise und/oder Rückreise außerhalb einer Basis erfolgt.
8.4 Die Marine Infinite GmbH betrachtet den Generator, die Klimaanlage, den Kühlschrank, den Gefrierschrank (falls verfügbar) und Starlink als zusätzliche Ausrüstung und begrenzt die im Falle eines Nichtbetriebs gewährte Entschädigung auf 500 € pro Vercharterung. Eine solche Entschädigung wird im Falle eines Ausfalls dieser Ausrüstung während der Kreuzfahrt anteilig auf die Dauer des Nichtbetriebs angerechnet. Die Nutzung der Klimaanlage muss vernünftig sein. Daher wird es als nicht akzeptabel angesehen, wenn die Kabinen mit geöffneten Türen klimatisiert werden oder allgemein ein offener Raum klimatisiert wird. Eine intensive Nutzung kann zu einem Ausfall der elektrischen Anlage führen, für den der Kunde verantwortlich ist. Die Geräte benötigen eine Stromversorgung, die nur bei einer bestimmten Motorauslastung pro Tag gewährleistet werden kann. Die Basis der Marine Infinite GmbH steht dem Kunden zur Verfügung, um ihn über die korrekte Verwendung der Ausrüstung zu beraten.
8.5 Ein Wasseraufbereiter funktioniert gut, wenn er gemäß den Anweisungen des Herstellers verwendet wird. Bei falscher Verwendung kann es zu einer Panne kommen, die ihn für den Rest der Vercharterung unbrauchbar macht. Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Personen, die auf der Yacht sind, mit den korrekten Betriebsabläufen vertraut sind, bevor sie mit der Nutzung beginnen. Wenn der Wasseraufbereiter aus irgendeinem Grund während der Vercharterung ausfällt und das Technikteam der Marine Infinite GmbH nicht in der Lage ist, das Problem zu lösen, muss der Kunde die Quittungen für die Gebühren im Zusammenhang mit Wassernachfüllungen während der Vercharterung aufbewahren, und die Marine Infinite GmbH wird sie bei der Abreise erstatten (nur die Kosten für Wasser werden erstattet, nicht das Anlegen, der Treibstoff oder Ausgaben wie Eis).
8.6 Wenn der Kunde einen Skipper und/oder Koch beauftragt hat, verpflichtet sich die Marine Infinite GmbH, kompetentes Personal zur Verfügung zu stellen. Die Aufgaben von Crewmitgliedern, wie Skippern und Köchen, sind jedoch auf den Betrieb der Yacht und die Gewährleistung einer sicheren Navigation für den Skipper beschränkt. Die Aufgaben des Kochs beschränken sich auf die Zubereitung von Mahlzeiten, das Vorbereiten und Abräumen des Tisches und das Abwaschen. Die Crewmitglieder sind keine Träger, Kindermädchen, Haushälter oder sonstige Reinigungskräfte.
8.7 Im Falle eines Problems während der Reise ist der Kunde verpflichtet, es über die Basis zu melden, sobald es auftritt (entweder bei der Abreise oder während der Vercharterung), und die Marine Infinite GmbH die Möglichkeit zu geben, eine Lösung zu finden oder das Problem zu beheben. Sollte die Marine Infinite GmbH diese Lösung oder Reparatur nicht bereitstellen können, kann der Kunde dieses Problem nach Ende der Reise, jedoch innerhalb von maximal 4 Wochen nach dem Rückgabedatum, ansprechen. Das Kundenbetreuungsteam der Marine Infinite GmbH wird dann eine vollständige Untersuchung durchführen, die Basis kontaktieren, ein Schiedsverfahren einleiten und mit dem Kunden kommunizieren. Wenn Sie den Sachverhalt oder das Problem während der Reise nicht ansprechen, unabhängig von der Frage, wird es im Nachhinein nicht anerkannt.
9 – ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN DES KUNDEN
Der Kunde (oder ein vom Kunden benanntes Crewmitglied) versichert und garantiert, dass er/sie Erfahrung im Segeln mit ähnlichen Yachten und Routen hat, gegebenenfalls über eine Lizenz und über die Kenntnisse des Betriebs der Yacht, die Gegenstand der Vercharterung ist, verfügt, sowie über ausreichende praktische Kenntnisse der Seefahrt, der Steuerung und der Verkehrsvorschriften, um die Autorität über die Yacht ordnungsgemäß auszuüben. Der Kunde wird die Nutzung der Yacht während der Charterzeit nur Personen gestatten, die dazu qualifiziert sind.
10 – VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN
10.1 Zum Zeitpunkt des Check-ins, d. h. wenn die Yacht dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, und vor der Unterzeichnung der Inventarkontrolle bei Abreise, muss der Kunde die Yacht im Detail inspizieren, um die Ausrüstung und das Inventar zu überprüfen. Er/Sie kann alle Vorbehalte oder Beobachtungen festhalten, die er/sie für notwendig hält. Die Zeit, die für die Präsentation und Übergabe der Yacht erforderlich ist, wird von der Charterzeit abgezogen. Die Übernahme der Yacht bei Abreise bedeutet die vollständige Annahme der Yacht durch den Kunden und die Anerkennung des Zustands.
10.2 Mit der Unterzeichnung der Inventarkontrolle bei Abreise wird die Verwahrung der Yacht auf den Kunden übertragen, der allein dafür verantwortlich ist und für alle Schäden jeglicher Art haftet, die Personen auf der Yacht, der Yacht selbst und Dritten entstehen können. Wenn ein Skipper der Marine Infinite GmbH zur Verfügung gestellt wurde, bleibt der Kunde für die Yacht und ihre Crew verantwortlich.
10.3 Alle laufenden Ausgaben, die während der Vercharterung der Yacht anfallen, wie Liegeplatzgebühren, lokale Steuern, Kraftstoff, Wasser und Lebensmittel, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
10.4 Der Kunde verpflichtet sich, die maximale Anzahl an Passagieren auf der Yacht zu respektieren, die auf dem auf der Yacht angebrachten Zertifizierungsschild angegeben ist. In einigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass falls ein Skipper anwesend ist, er/sie eine Kabine mit Toilette hat. Der Kunde muss dies zum Zeitpunkt der Buchung berücksichtigen, um die Vorschriften einzuhalten. Aus Sicherheits- und Versicherungsgründen ist die entgeltliche Beförderung von Gütern oder Passagieren oder jede andere gewerbliche Tätigkeit (professionelle Fischerei, touristische Ausflüge, Organisation von Veranstaltungen an Bord gegen Gebühr) strengstens untersagt. Besonderes Augenmerk ist auf Kinder zu legen, die immer unter der Aufsicht des Kunden stehen oder von einem Gast betreut werden müssen. Es ist nicht die Aufgabe des Skippers oder des Kochs, die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen, insbesondere der Kinder, durch die Überwachung ihrer Handlungen zu gewährleisten. Das Verleihen oder Untervermieten der Yacht oder das Abschleppen ist verboten.
10.5 Die Teilnahme der Yacht an einer Regatta ist ohne vorherige Zustimmung der Marine Infinite GmbH verboten. In einem solchen Fall gelten besondere Bedingungen, insbesondere eine Erhöhung bestimmter Kosten wie der Kaution.
10.6 Der Kunde verpflichtet sich, das Logbuch der Yacht auszufüllen, in dem täglich der Abfahrts- und Zielort, die aufeinanderfolgenden Haltestellen und Verankerungen, der Zustand der Yacht, alle Material- oder Crewvorfälle an Bord, alle Änderungen der Crew, die Wetterbedingungen, die verwendeten Segel und die Arbeitszeiten der Motoren eingetragen werden. Er/Sie muss der Marine Infinite GmbH unverzüglich mit allen verfügbaren Mitteln benachrichtigen, wenn er/sie Zweifel am Einsatz der Ausrüstung der Yacht hat oder Schäden annimmt oder den Verdacht auf Schäden hat, insbesondere am Rumpf oder am Motor. Das gleiche gilt für jede Leckage, insbesondere von Öl.
10.7 Der Kunde verpflichtet sich, alle zu Beginn des Chartervertrags genannten Navigationsbeschränkungen einzuhalten. Der Kunde muss auch alle Bereiche respektieren, in denen die Navigation durch lokale Vorschriften verboten ist (militärische Zonen, Schutzgebiete). Er/Sie muss außerdem alle Umweltvorschriften einhalten und darf keine Abfälle jeglicher Art auf See entsorgen. Jede Geldstrafe, die aufgrund eines Öllecks, einer Mülldeponie usw. anfällt, geht vollständig zu Lasten des Kunden, ebenso wie alle Konsequenzen, die solche Maßnahmen für die Yacht und/oder die Marine Infinite GmbH haben können.
10.8 Segeln nach Sonnenuntergang und vor Sonnenaufgang ist ohne die nötige Lizenz verboten.
10.9 Der Kunde darf den Hafen oder den Ankerplatz bei gefährlichen Wetterbedingungen nicht verlassen. Dies ist der Fall, wenn es Winde der Stärke 6 (frischer Wind) oder höher auf der Beaufort-Skala gibt oder wenn diese vorhergesagt werden. Der Kunde muss auch alle Sicherheitsanweisungen der See- oder Hafenbehörden einhalten, insbesondere diejenigen, die vom Segeln und von der Befestigung von Liegeplätzen abraten. Der Kunde verpflichtet sich, alle Navigations- und Routinganweisungen der Marine Infinite GmbH zu befolgen, insbesondere bei schlechtem Wetter. Der Kunde verpflichtet sich, immer sicherzustellen, dass die Yacht ordnungsgemäß festgemacht ist, und nur in geschützten Bereichen oder in geeigneten Häfen zu ankern, in denen die Sicherheit der Yacht garantiert werden kann. Er/Sie verpflichtet sich auch, den Motor nicht mit voller Kapazität zu verwenden, außer in einem absoluten Notfall. Er/Sie muss sicherstellen, dass der Motor unter normalen Betriebsbedingungen verwendet wird, wobei darauf zu achten ist, die Geschwindigkeit schrittweise zu erhöhen und den Motor nicht zu überhitzen.
10.10 Der Kunde muss das Segeln unterlassen, wenn die Yacht beschädigt ist oder wenn wichtige Ausrüstung wie Motor, Takelage, Lenzpumpe, Navigationsleuchten, Kompass oder Sicherheitsausrüstung nicht in Ordnung ist. Der Kunde verzichtet auch auf das Segeln, wenn die Kraftstoffreserven nicht ausreichen, um die Sicherheit der Yacht zu gewährleisten, oder wenn die Crew nicht in der Lage ist, unter zufriedenstellenden Sicherheitsbedingungen zu segeln.
10.11 Abhängig vom Abfahrtsort können je nach Charterdauer Einschränkungen für die zulässige Entfernung gelten. Diese Einschränkungen sind obligatorisch.
10.12 Der Kunde verpflichtet sich, alle im Chartergebiet geltenden Vorschriften, insbesondere zu Schutzgebieten, Meeresparks und Fischereibeschränkungen, einzuhalten. Der Kunde stellt die Marine Infinite GmbH von allen Ansprüchen oder rechtlichen Schritten frei, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Regeln und Vorschriften durch den Kunden ergeben. Alle illegalen Aktivitäten (Drogenhandel, Prostitution, Transport von Migranten, Transport von illegalem Material (Waffen, gefährliche Produkte), kommerzielle Nutzung der Yacht (Aufnahme zahlender Passagiere, Kreuzfahrten, Ausflüge, sportliche Aktivitäten usw.) sind strengstens verboten.
10.13 Im Falle einer Beschädigung der Yacht oder eines Unfalls zwischen der Yacht und einem Dritten wird der Kunde die Marine Infinite GmbH unverzüglich informieren, damit die Marine Infinite GmbH den Kunden über die geeignete Vorgehensweise informieren kann. Wenn eine Unterstützung von außen erforderlich ist, wird der Kunde die Marine Infinite GmbH unverzüglich informieren, bevor Kosten entstehen, außer im Falle einer Gefahr oder wenn eine Verzögerung des Betriebs ein Risiko für die Crew oder die Yacht darstellen könnte. Der Kunde muss alle Rechnungen und Belege im Zusammenhang mit Reparaturen aufbewahren, um eine Erstattung durch die Marine Infinite GmbH so schnell wie möglich zu ermöglichen. Wenn ein Abschleppen erforderlich ist, wird die Marine Infinite GmbH den Kunden über das zu befolgende Verfahren informieren. Im Falle eines Notschleppens wird der Sicherheit der Crew und der Yacht Vorrang eingeräumt. Der Kunde und die Marine Infinite GmbH werden dann vereinbaren, wie die Abschleppkosten zu tragen sind, je nach Ursache des Vorfalls, der das Abschleppen erforderlich gemacht hat. In allen Fällen wird der Kunde den Preis des Abschleppens mit dem Kapitän der anderen Yacht verhandeln und festlegen, bevor er/sie in Abstimmung mit der Marine Infinite GmbH fortfährt, wann immer dies möglich ist.
10.14 Der Kunde wird auf die Besonderheit der Toiletten auf den Yachten hingewiesen. Jede unsachgemäße Verwendung, insbesondere das Hineinwerfen von etwas anderem als der dafür vorgesehenen legitimen Papiermenge, kann dazu führen, dass die Toiletten unbrauchbar werden. Der Kunde wird dafür verantwortlich gemacht.
10.15 Schiffspfandrechte: Der Kunde darf keine Schiffspfandrechte, Bergung oder Verschuldung in Verbindung mit der Yacht oder auf Kosten der Marine Infinite GmbH eingehen oder genehmigen. Der Kunde darf die Yacht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Marine Infinite GmbH nicht verlassen oder eine Bergungsvereinbarung treffen. Der Kunde stellt die Marine Infinite GmbH von allen Schiffspfandrechten, Bergungen oder Verschuldungen frei, die in Verbindung mit der Yacht oder im Namen der Marine Infinite GmbH als Folge einer Handlung oder Unterlassung des Kunden entstehen. 10.16 Wenn der Kunde beschließt, die Charterzeit zu unterbrechen oder zu verkürzen oder bestimmte Dienstleistungen nicht zu nutzen, ist keine Rückerstattung möglich.
10.17 Jede Grundberührung (auch ohne erkennbare Schäden) sofort zu melden und bei Verdacht einer Beschädigung der Charteryacht sofort den nächsten Hafen anzulaufen, eine Untersuchung durch einen Taucher und – nach Rücksprache mit dem Vercharterer und auf dessen Anweisung hin – ggf. Kranen oder Aufslippen zu veranlassen.
10.18 Nur unter Maschine in Häfen einzulaufen und aus Häfen auszulaufen. Unter Segeln das Laufen der Maschine zu vermeiden, keinesfalls aber mit Segeln bei Lage von mehr als 10 Grad Krängung die Maschine zu betreiben.
10.19 Die Batteriespannung aller Bordbatterien nicht unter 12 Volt fallen zu lassen. Dafür sind die Batterien rechtzeitig über den Motor, einen eventuell vorhandenen Generator oder Landstromanschluss aufzuladen, gegebenenfalls sind Verbraucher abzuschalten. Großverbraucher wie Ankerwinsch oder Bugstrahlruder dürfen nur betrieben werden, wenn parallel die Batteriespannung durch den
Motor oder einen eventuell vorhandenen Generator gestützt wird.
10.20 Nur in Häfen oder Liegeplätzen anzulegen, in denen ein sicheres Ein- und Auslaufen, Festmachen und Liegen über den geplanten Zeitraum gewährleistet werden kann.
10.21 Die Charteryacht nur mit geeigneten, sauberen und nicht abfärbenden Bootsschuhen zu betreten.
11 – RÜCKGABE DER YACHT
11.1 Die Yacht muss an dem im Chartervertrag angegebenen Datum und zu der angegebenen Zeit an die „Check-out-Basis“ zurückgegeben werden. Die Yacht muss mit allen in der Inventarkontrolle bei Abreise aufgeführten Geräten in einem ähnlichen Zustand zurückgegeben werden. Der Kunde bleibt in vollem Umfang für die Yacht verantwortlich, bis das Inventar bei Rückgabe unterzeichnet und die Yacht endgültig entladen ist.
11.2 Wenn sich die Rückgabe der Yacht aufgrund höherer Gewalt wie unten definiert verzögert, muss sie so schnell wie möglich nach dem Ende des Ereignisses, das die Verzögerung verursacht hat, ohne zusätzliche Kosten für den Kunden durchgeführt werden.
11.3 Im Falle einer verspäteten Rückgabe, außer in Fällen höherer Gewalt, zahlt der Kunde der Marine Infinite GmbH eine Entschädigung in Höhe der öffentlichen Charterraten für die Yacht in diesem Zeitraum zuzüglich 50 %. Jeder Tag, der über die Charterzeit hinaus beginnt, gilt als ganzer Tag. Wenn die Verspätung bei der Rückgabe vierundzwanzig (24) Stunden überschreitet, ist der Kunde verpflichtet, der Marine Infinite GmbH alle Verluste oder Schäden zu kompensieren, die ihr durch diese Verspätung entstehen, einschließlich Verspätungen oder Stornierungen späterer Vercharterungen der Yacht.
11.4 Wenn der Kunde die Yacht nicht an den vereinbarten Ankunftshafen zurückgibt, muss er/sie der Marine Infinite GmbH zusätzlich zu den in Artikel 11.3 vorgesehenen Beträgen die Kosten für die Rückführung der Yacht an den im Chartervertrag festgelegten Ankunftshafen zahlen. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Yacht vor Ende der Charterzeit verlassen wird, d. h. die Yacht länger als 12 Stunden an einem beliebigen Ort unbesetzt bleibt.
11.5 Der Kunde muss die Yacht mit ihrer gesamten Ausrüstung in demselben Zustand wie zu Beginn der Charterzeit, in einem sauberen Zustand und innerhalb der vereinbarten Zeit an die Marine Infinite GmbH zurückgeben. Wenn die Yacht ohne vollen Kraftstofftank zurückgegeben wird, wird zusätzlich zu den Kosten für den Kraftstoff eine Gebühr in Höhe von 100 € erhoben. Im Falle einer verstopften Toilette während der Charterzeit wird eine Gebühr von 200 € pro verstopfter Toilette erhoben.
11.6 Der Charterer verpflichtet sich, alle Verluste oder Schäden zu bezahlen, die nicht in der Versicherungspolice vorgesehen sind und die an Bord der Yacht oder an der Yacht selbst auftreten können, bis sie effektiv an die Marine Infinite GmbH zurückgegeben wurde. Der Kunde bleibt für die Yacht verantwortlich, bis die widersprüchliche Inventarauflistung bei der Rückgabe der Yacht und der endgültigen Ausschiffung unterzeichnet wird.
12 – VERSICHERUNG UND SELBSTBETEILIGUNG
12.1 Die Yacht ist während der Charterzeit gegen alle zufälligen Schäden, einschließlich Schäden an Dritten, versichert.
12.2 Folgendes ist vom Versicherungsumfang ausgeschlossen, unabhängig davon, ob es sich um den Kunden oder eine Person an Bord handelt, und ist daher nicht abgedeckt:
- Diebstahl oder Verlust von persönlichen Gegenständen
- Beliebige Unfälle, die eine Person an Bord oder während der Charterzeit erleiden kann
- Alle Schäden, die durch eine freiwillige oder vorsätzliche Handlung verursacht werden
- Jede Verletzung der Regeln für die Nutzung der Yacht.
12.3 Im Falle von Schäden jeglicher Art, einschließlich an Dritten oder Diebstahl, muss der Kunde den Vorfall im Logbuch aufzeichnen und die Marine Infinite GmbH unverzüglich benachrichtigen. Im Falle eines Schadens, an dem ein Dritter beteiligt ist, muss der Kunde eine Erklärung über diesen Dritten abgeben und gegebenenfalls eine Antworterklärung über den Dritten mit den vollständigen Angaben zu diesem Dritten und seinen Versicherern abgeben. Andernfalls wird der Schaden nicht versichert. 12.4 Der von der Marine Infinite GmbH abgeschlossene Versicherungsschutz umfasst einen Selbstbehalt, der durch eine variable Kaution begründet wird, die vom Kunden zu zahlen ist. Der Kunde bleibt daher sein eigener Versicherer für Verluste oder Schäden jeglicher Art, einschließlich derer, die Dritten verursacht werden, bis zu dem in den Sonderbedingungen des Chartervertrags angegebenen Betrag.
12.5 Es wird empfohlen, eine vollständige Reduzierung dieses Selbstbehalts durch den Abschluss einer Kautionsversicherung zu erwirken. Die Kautionsversicherung deckt den Betrag des im Schadensfall fälligen Selbstbehalts ab. Es entlastet den Kunden jedoch nicht im Falle eines ausgeschlossenen Schadens gemäß Artikel 12.2.
12.6 Auch bei Abschluss einer Kautionsversicherung, muss der Kunde die Kaution hinterlegen, deren Betrag in den besonderen Bedingungen angegeben ist. Sie wird von der Marine Infinite GmbH im Falle eines versicherten Schadens und zur Behebung von Schäden, die der Kunde während der Vercharterung verursacht hat, einbehalten, ohne jedoch eine Haftungsobergrenze zu bilden.
12.7 Es müssen alle Schäden, die durch eine vorsätzliche Verletzung der Verpflichtungen durch den Kunden der Yacht oder den Dritten, der die Yacht gemietet hat, verursacht werden (z. B.: vorsätzliche Beschädigung, Verletzung dieser Segelbedingungen usw.), beglichen werden. Die Höhe der Kaution soll im Falle eines Schadens oder einer Haftung des Kunden Kosten vorwegnehmen, stellt jedoch in keiner Weise eine Haftungsbeschränkung dar.
12.8 Die Marine Infinite GmbH ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Ersatzyacht zur Verfügung zu stellen oder im Falle einer Stilllegung der gemieteten Yacht aufgrund von Unfallschäden während der Vercharterung eine Entschädigung zu zahlen. Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung wertvoller Geräte wie eines Außenbordmotors oder eines Dinghis hat der Charterer während der Vercharterung Anspruch auf einen sofortigen Ersatz, wenn eine separate Kaution in Höhe von 2.000 € an die Marine Infinite GmbH gezahlt wird (zur Deckung der Ersatzgeräte).
13 – HÖHERE GEWALT
13.1 Keine der Parteien haftet für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn eine solche Nichterfüllung oder Verzögerung ihrer vertraglichen Verpflichtungen auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist, wie z. B. Regierungsentscheidungen, Gesetze (Verpflichtung zur Seehilfe), Krieg (formell erklärter oder nicht erklärter Kriegszustand oder Bürgerkrieg), Bedrohung der persönlichen Sicherheit (wie Geiselnahme, Entführung, Ermordung, Bombenanschlag, Selbstmordattentat, Anbordgehen, Piraterie), Explosion, Bürgerunruhen, Terrorakt, Aufstand, Insurrektion oder Staatsstreich, Sabotage, Feuer, Überschwemmung, Dürre, Monsun, Naturkatastrophe, Zyklon, insbesondere tropischer Zyklon, benanntes meteorologisches Phänomen, Epidemie, Quarantäne, Beschränkung, Unterbrechung der Versorgungsquellen (insbesondere von Energie, Rohstoffen usw.) oder Transport, Blockierung von Transportwegen (Kanal, Hafenzugang, Hafenstau), Streik, Aussperrung oder jedes andere Ereignis, das sich ihrer Kontrolle entzieht.
13.2 Die betroffene Partei muss die andere Partei mit allen verfügbaren Mitteln so schnell wie möglich über das Auftreten eines Ereignisses höherer Gewalt informieren.
13.3 Im Falle einer Verzögerung oder Nichterfüllung auf der Grundlage eines oben beschriebenen Ereignisses, das die Vercharterung nicht wie geplant ermöglicht, gilt Folgendes:
- Alle Charterzahlungen werden für zukünftige Vercharterungen gutgeschrieben.
- Die Marine Infinite GmbH wird dem Kunden Vorschläge unterbreiten, die es ihm ermöglichen, je nach Verfügbarkeit und Präferenz des Kunden eine neue Vercharterung an einem neuen Ort oder zu neuen Terminen, oder beides, zu buchen.
- Die Marine Infinite GmbH haftet nicht für zusätzliche Kosten, die dem Kunden aufgrund von Änderungen seiner Vercharterung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt entstehen.
14 – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
14.1 Die Marine Infinite GmbH haftet nur bei grober Fahrlässigkeit vonseiten der Marine Infinite GmbH.
14.2 Die Yacht ist unter den in Artikel 12 festgelegten Bedingungen versichert und der Kunde verpflichtet sich, auf jegliche Regressansprüche gegen die Marine Infinite GmbH in Bezug auf Beträge zu verzichten, die die von den Versicherern geleisteten Erstattungen übersteigen, in Anwendung der Police und in Anwendung von Artikel 12, und zwar vor jeder Gerichtsbarkeit.
14.3 Außer bei Personenschäden kann die Gesamthaftung der Marine Infinite GmbH, unabhängig von der Grundlage und der Art der gegen die Marine Infinite GmbH erhobenen Klage, in keinem Fall 10.000 € (zehntausend Euro) übersteigen.
14.4 In keinem Fall haftet die Marine Infinite GmbH für Folgeschäden und/oder indirekte Schäden, wie Ausfall der Nutzung, Datenverlust, Betriebsverlust, entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, verlorenen Umsatz, verlorenen Firmenwert, fehlende erwartete Einsparungen, Rufverlust und ganz allgemein für alle Verluste wirtschaftlicher oder finanzieller Art, unabhängig davon, ob sie als indirekt betrachtet werden oder sich direkt aus dem Ereignis ergeben, das den Anspruch auf Entschädigung begründet.
15 – EINHALTUNG DER GELTENDEN GESETZE – WIRTSCHAFTSSANKTIONEN – PERSONENBEZOGENE DATEN
15.1 Die Parteien verpflichten sich, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Regeln einzuhalten, insbesondere diejenigen, die sich auf die Bekämpfung von Korruption, illegalem Handel und allen Zoll- oder Umweltvorschriften beziehen.
15.2 Wirtschaftssanktionen – Embargo Die Parteien versichern und garantieren, dass sie und ihre Vertreter alle Einschränkungen und/oder Verbote einhalten werden, die für Geschäftstransaktionen nach den Gesetzen, Vorschriften, Regeln oder anderen Entscheidungen gelten, die von einer staatlichen Stelle erlassen wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vereinigten Staaten, die Europäische Union, die Vereinten Nationen und das Vereinigte Königreich. Die Parteien versichern und garantieren ferner, dass sie und alle ihre Vertreter von keiner juristischen Person identifiziert, aufgelistet, gehalten oder kontrolliert werden, die von den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, den Vereinten Nationen oder dem Vereinigten Königreich als „gesperrte Person“, „verweigerte Person“ oder als ein „besonders bezeichneter Staatsangehöriger“ aufgeführt werden und dass sie keinem Verbot unterliegen, Geschäfte nach Gesetzen, Vorschriften, Regeln oder anderen Entscheidungen zu tätigen, die von den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, den Vereinten Nationen oder dem Vereinigten Königreich veröffentlicht wurden. Jede Partei benachrichtigt die andere unverzüglich, wenn sie oder einer ihrer Vertreter in eine Sanktionsliste aufgenommen wird. Die Parteien dürfen weder direkt noch indirekt eine Vereinbarung oder Transaktion mit einer „gesperrten Person“, „verweigerten Person“ oder einem „besonders bezeichneten Staatsangehörigen“ in Verbindung mit den im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen abschließen.
15.3 GPS-Tracking der Charteryacht: Der Charterer stimmt zu, dass der Schiffsstandort und Schiffsdaten mittels elektronischer Systeme („Tracking“) aufgezeichnet und an die Basis, den Vercharterer und im Schadensfall an den Versicherer übermittelt werden können. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen des Vercharterers.
15.4 Die Marine Infinite GmbH agiert im Einklang mit den Richtlinien der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem geltenden deutschen Datenschutzgesetz.
Personenbezogene Daten: Der Kunde hat unter den in der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten vorgesehenen Bedingungen die folgenden Rechte:
- Das Recht auf Zugang zu und Erhalt einer Kopie Ihrer personenbezogenen Daten, die sich im Besitz der Marine Infinite GmbH befinden,
- das Recht auf Berichtigung und Aktualisierung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten,
- das Recht, unter bestimmten Bedingungen alle oder einen Teil Ihrer personenbezogenen Daten löschen zu lassen,
- das Recht auf Auskunft über die Bedingungen, unter denen die Marine Infinite GmbH Ihre Daten verwendet,
- das Recht auf jederzeitigen und unbegründeten Widerspruch gegen die weitere Verarbeitung Ihrer Daten zu kommerziellen Prospektionszwecken (Erhalt von SMS und kommerziellen E-Mails), auch wenn Sie zunächst eingewilligt haben. Diese Rechte können ausgeübt werden, indem Sie eine E-Mail an info@marine-infinite.com senden.
16 – ANWENDBARES RECHT – GERICHTSBARKEIT
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien informiert die Partei, die eine Beschwerde hat, die andere Partei schriftlich. Die Parteien verpflichten sich, zu versuchen, eine gütliche Lösung des Streits zu finden, indem sie in gutem Glauben verhandeln. Wenn innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Schreibens, in dem die Beschwerde angegeben ist, keine gütliche Lösung gefunden wird, fallen alle Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Bildung, Auslegung oder Erfüllung des Chartervertrags, ungeachtet mehrerer Beklagter oder der Einführung Dritter, auch für Notfall- oder Sicherungsverfahren, in Schnellverfahren oder auf Antrag, in die ausschließliche Zuständigkeit der zuständigen Gerichte. Für alle aus und im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allen sonstigen Vereinbarungen stehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Firmensitz der Marine Infinite GmbH: Nürnberg, Bayern, Deutschland.
17 – SONSTIGES
17.1 Gesamte Vereinbarung: Der Chartervertrag und die Allgemeinen Charterbedingungen, die einen integralen Bestandteil desselben bilden, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar. Sie beendet mit Wirkung ab ihrem Inkrafttreten alle Verpflichtungen oder Vereinbarungen, die zuvor zwischen den Parteien in Bezug auf denselben Gegenstand eingegangen wurden.
17.2 Teilweise Ungültigkeit: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung gemäß einem Gesetz, einer Verordnung oder einer endgültigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, wird diese Bestimmung geändert, um ihre Gültigkeit zu erlangen, oder gilt als ungeschrieben, führt jedoch nicht dazu, dass die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar werden. Die Parteien vereinbaren, sich nach besten Kräften zu bemühen, eine ungültige oder nichtige Klausel durch eine neue Klausel zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht der Parteien so nahe wie möglich kommt.
17.3 Abtreten – Unterauftragsvergabe: Der Marine Infinite GmbH steht es frei, seine Rechte und Pflichten aus dem Chartervertrag ganz oder teilweise an ein Unternehmen seiner Wahl abzutreten oder unterzuvergeben, ohne die vorherige Zustimmung des Kunden.
17.4 Kommunikation: Der Austausch zwischen den Vertragsparteien erfolgt per E-Mail oder Telefon für routinemäßige Gespräche und für dringende Gespräche, insbesondere im Falle eines Schadensfalls. Ein schriftliches Gespräch kann angefordert werden. Alle Fragen im Zusammenhang mit dem Vertrag oder mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können an info@marine-infinite.com gerichtet werden.
18 – ANNAHME DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Charterbedingungen werden vom Kunden und von der Marine Infinite GmbH durch Abgabe des Angebots und vom Kunden durch Zahlung der Anzahlung, bestätigt und ausdrücklich akzeptiert.
Diese AGB wurden zuletzt am 01.08.2024 aktualisiert.